Einlagensicherung bei mehreren Banken in Österreich

Geld aufteilen, Risiko reduzieren für Beträge ab 100.000 Euro.

Immer mehr Sparer vertrauen den Banken nicht mehr. Das ist auch durch die Entwicklung der letzten Jahre kein Wunder. Schlussendlich gab es immer wieder Anlassfälle, die das Vertrauen in die Banken zerrüttete. Unter anderem der Vorfall in Zypern vor ein paar Jahren. Spätestens wenn die Banken kein Geld mehr haben, drehen sie den Geldhahn zu – und somit auch den Zugriff zum Ersparten. Finanzexperten raten daher: Hohe Summen unbedingt auf mehrere Banken aufteilen. Denn die sogenannte österreichische Einlagensicherung gilt nicht als völlig uneingeschränkt.

Die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich
Es sind nicht die Kleinanleger, die unter 100.000 Euro auf einem Sparbuch haben, die sich darüber sorgen, sondern oftmals Anleger, die weit mehr als 100.000 Euro auf ihrem Konto haben. Auch wenn dies nicht die Regel ist, sondern die Ausnahme, sind auch Sparer mit einem dementsprechend hohen Guthaben gut beraten, wenn sie sich im Vorfeld informieren. Finanzexperte raten: Bei derartig hohen Summen ist es ratsam, diese auf mehrere Banken aufzuteilen. Wer nun denkt, dass es sich dabei nur um Bankmanager oder „hohe“ Tiere handelt, der irrt. Oftmals sind es auch Sparer, die ihr ganzes Leben lang eisern sparten und nun Angst um ihr Geld haben. Schlussendlich hat man nicht das ganze Leben lang Geld auf die Seite gelegt, dass es am Ende des Ziels die Bank behält. Zypern ist das beste Beispiel. Kunden, die mehr als 100.000 Euro bei der Bank lagerten, werden zur Rettung der Finanzen herbeigezogen. Das bedeutet: Die Bank behält sich das Geld. Das sorgt natürlich auch alle anderen Europäer – denn was in Zypern passiert, bedeutet nicht, dass es demnächst auch in Frankreich, Italien, Deutschland oder Österreich vorkommt. Die EU-weite Einlagensicherung von 100.000 Euro ist in Zypern eingehalten worden – die Kleinsparer wurden verschont. Trotzdem ist das Vertrauen angeknackst. Vor allem Personen, die mehr als 100.000 Euro auf der Kante haben, sind verunsichert. Aber auch Kleinanleger, die nur wenige tausend Euro haben, sind unsicher. Denn auch wenn die Einlagensicherung mit 100.000 Euro begrenzt ist, sind sie kritisch.

Das Guthaben aufteilen – sicher ist sicher
Finanzexperten empfehlen: Nie über 100.000 Euro bei ein und derselben Bank lagern. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nämlich nicht pro Anleger, sondern nur pro Anleger pro Bank. Das bedeutet – verteilt der Anleger sein Geld auf unterschiedliche Banken, und überschreitet dabei nicht die Grenze von 100.000 Euro, fällt sein Geld unter dem Deckmantel der Einlagensicherung. Das bedeutet: Wer beispielsweise 220.000 Euro Guthaben hat, teilt sein Geld auf drei Banken auf. 100.000 Euro bei der Bank A, 100.000 Euro bei der Bank B und 20.000 Euro bei der Bank C. So rettet er im Fall der Fälle sein gesamtes Vermögen. Liegen jedoch 220.000 Euro auf ein und derselben Bank, erhält er am Ende 100.000 Euro zurück – und verliert gleichzeitig 120.000 Euro. Klingt einfach und nachvollziehbar? Ist es grundsätzlich auch. Fakt ist – die Sparer haben aber jetzt nicht nur die Möglichkeit, eine Bank nach der anderen mit ihrem Vermögen zu besuchen. Sie müssen sehr wohl auch Informationen und Vergleiche einholen. Denn wer in Österreich eine Bank besucht und dort sein Geld lagert, hat nicht automatisch die Gewissheit, dass die Bank nach österreichischem Recht verhandelt. Somit ist es möglich, dass zwar das Geld auf drei Banken aufgeteilt ist – zwei davon jedoch nicht nach österreichischem Recht fungieren. Somit gilt eventuell die Einlagensicherung nicht, obwohl die Bank in Österreich ist. Ein Szenario, das eintreffen kann – und vor dem Finanzexperten genauso warnen. Hilfreich ist ein Unternehmen zu finden, dass seine Niederlassung in Österreich hat und gleichzeitig auch sich nach der österreichischen Einlagensicherung orientiert. Eine solche Bank ist die Santandar Consumer Bank Österreich. Diese unterliegt dem österreichischen Einlagensicherungsgesetz und schützt somit die 100.000 Euro des Anlegers.

Die freiwillige Einlagensicherung
Viele Banken, die keine gesetzliche Einlagensicherung haben – bzw. deren Land eine solche Regelung nicht vorsieht – verweisen auf eine freiwillige Einlagensicherung. Diese ist jedoch variabel, individuell und oftmals nicht seriös. Viele Banken bieten hier oftmals Summen zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro an – ob tatsächlich die Bank im Fall der Fälle das Geld frei gibt, ist eine andere Sache. Wer sicher sein will, dass sein erspartes Geld auch im Notfall ihm gehört, sucht eine österreichische Bank, welche nach der österreichischen Einlagensicherung fungiert und legt dort sein Sparbuch an. Und nicht vergessen: Wer über 100.000 Euro an Vermögen besitzt, benötigt eine zweite oder dritte österreichische Bank, damit er sein Geld aufteilen kann.

Häufig gestellte Fragen – Österreich und die Einlagensicherung

Welchen Banken kann der Österreicher vertrauen? Wo gibt es die gesetzliche Einlagensicherung?
Alle österreichischen Kreditinstitute, die neben Bauspareinlagen oder sicherungspflichtigen Einlagen auch sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen annehmen und gleichzeitig nach österreichischem Recht verhandeln, unterliegen der gesetzliche Verpflichtung der Einlagensicherung.

Was schützt die Einlagensicherung?
In erster Linie schützt die Einlagensicherung das Kapital sowie die Zinsen auf dem Girokonto. Auch das Guthaben auf Tagesgeld-Konten, Festgeldkonten, Sparbüchern und Bausparkonten ist gesichert. Wichtig ist, dass es sich um eine Währung des EWR-Mitgliedstaats handelt oder die Währung Euro ist. Es werden jedoch auch Schweizer Franken gesichert, da diese im EWR-Mitgliedstaat von Liechtenstein vertreten sind. US-Dollar oder Yen sind nicht gesichert.

Erhält der Kunde im Anlassfall tatsächlich das Geld – und wenn ja, wann?
Liegt ein besonderer Fall vor, der der Bank das Auszahlen erschwert, beschränkt sich die Auszahlungsfrist auf maximal 30 Tage. Ansonsten erhält der Kunde nach 20 Arbeitstagen sein Guthaben. Handelt es sich um soziale Härtefälle oder kleinere Beträge, erhalten diese Personen den Vorzug im Fall der Falle.

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